Optimal versichert
in alle Lebenslagen.
Krankenversicherung bei der Württembergischen
Versicherung Felix Güthlin in Weil am Rhein
Ihr Fels in der Brandung ist die Württembergische Versicherung, für die ich hier in Weil am Rhein eine Agentur leite. Zu dem Versicherungsschutz für Privatpersonen gehört unter anderem die Krankenversicherung. Sie ist zusammen mit der Pflegeversicherung in der heutigen Zeit eine gesetzliche Pflichtversicherung, so wie die Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Krankenversicherungsangebot der Württembergischen Versicherung ist für alle Bürger interessant. Die einen haben die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und dem privaten Krankenversicherungsschutz; die gesetzlich Pflichtversicherten können ihren oftmals unzureichenden Versicherungsschutz tarifbezogen verbessern. Ich berate Sie individuell und bin anschließend der persönliche Ansprechpartner in allen Fragen rund um Ihre Krankenversicherung hier in Weil am Rhein und Umgebung.
Vollversicherung für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte
Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, Freiberufler und Selbstständige können selbst wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Der private Krankenversicherungsschutz ist von seiner Art und dem Umfang her tariflich gestaffelt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse entscheidet der Versicherte in der PKV selbst darüber, wie er versichert sein möchte. Zur Vollversicherung gehören die drei Tarifbestandteile ambulante, stationäre sowie Zahnbehandlung. Für jedes einzelne Familienmitglied wird der Versicherungsschutz vertraglich festgelegt und berechnet. Der Hauptverdiener ist Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen sind Mitversicherte.
Zusatztarife für Zahnersatz, Erholungs- oder Genesungskur, Hilfsmittel und anderes mehr
Gesetzlich Versicherte erhalten bei der Württembergischen Versicherung mit den persönlichen Zusatztarifen einen vergleichbar hochwertigen Versicherungsschutz wie Privatversicherte. Ein vielgefragter Zusatztarif ist der Zahntarif. Andere Tarifbeispiele sind Leistungen für Hilfs- und für Heilmittel, für Naturheilverfahren bis hin zur ganzheitlichen Behandlung beim Heilpraktiker. Die gesetzliche Krankenkasse leistet nur das medizinisch absolut Notwendige; die PKV hingegen bietet mit ihren Zusatztarifen einen wünschenswerten Krankenversicherungsschutz. Der Krankenhausaufenthalt mit Chefarztbehandlung lässt sich ebenso zusatzversichern wie die ambulante Behandlung beim Hausarzt. Und die Krankenhaustagegeldversicherung ist ein vertraglich fixierter Festbetrag, der für jeden stationären Aufenthaltstag automatisch gezahlt wird.
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